Loading...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe unseres Angebotes an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.

Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebots durch den Dritten. Dem Empfänger wird gewährt, hier einen geeigneten Nachweis zu erbringen, dass der pauschale Schadensersatz geringer ist als gefordert.

Beweispflicht
Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

Quellenschutz
Der Auftraggeber sichert dem Makler vollständigen und uneingeschränkten Quellenschutz zu. Insbesondere gilt dies für vom Makler nachgewiesene Vertriebe, Untervertriebe, Kooperationspartner, Objekte Dritter, sowie die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages.

Beidseitige Tätigkeit
Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil sind wir berechtigt.

Provisionsvereinbarungen
Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Miet- oder Pachtvertrag, etc.) oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande, so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen; insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt.

Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.

Provision bei Kauf/Verkauf
Die Provision beträgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3 % (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) vom Kauf-/Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile oder Einlage bei Gesellschaftsgründung. Fällig bei Beurkundung oder anderweitigem Erwerb (z.B. Versteigerung).

Provision bei Vermietung
Die Provision bei Abschluß eines Mietvertrages beträgt 2 Monatsmieten (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die vom Eigentümer fällige Provision 3 % (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) aus einer 10-Jahres-Miete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.

Provision bei Übernahmegeschäften
Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3 % (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.

Provision bei Vorkaufsrecht
Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts beträgt die Provision 1 % (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

Leistungen der Vertragspartner
Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z.B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten, etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden.

Unkostenerstattung / Aufwendungen
Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Reisen, etc. ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Ersatz für notwendige Aufwendungen wird mit einer Monatspauschale von € 500.- zzgl. MwSt. für die Dauer des Auftrags abgerechnet. Unser Recht auf Schadenersatz bleibt hiervon jedoch unberührt.

Auftragsdauer
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf bedarf der Schriftform.

Provision bei Vorkauf
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird.

Haftung für Informationen
Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung, sowie Irrtum bleiben vorbehalten.

Wirksamkeit
Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.

Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (zum Beispiel mittels Brief, Fax, eMail) zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die AL-Immobilien Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

KONTAKT

AL-Immobilien
Projektentwicklung GmbH & Co. KG
Rudolf-Breitscheid-Str. 25
D - 90762 Fürth / Bay.

Telefon +49 (0)911 77 33 50
Telefax: +40 (0)911 77 33 08

eMail: info@al-immo.de

INFORMATION
KONZEPTE